Physikalische Therapie im Augustinum

Abrechnung

Geschenkgutscheine & Abrechnung

Wir rechnen mit allen Kassen, der Berufsgenossenschaft und privat ab.

Wer seinen Lieben etwas Gutes tun möchte, erhält bei uns die beliebten Geschenkgutscheine.

Eine geballte Portion Gesundheit

Schenken Sie Ihren Verwandten, Bekannten und Kollegen einfach mal einen Gutschein über Kosmetik, Massagen, Fußpflege oder spezielle medizinische Anwendungen!

Rufen Sie uns einfach an und wir besprechen gern Ihr individuelles und ganz persönliches Geschenk.

Gutscheine

Abrechnungsfragen

Kassenpatienten benötigen eine gültige Heilmittelverordnung des Arztes, die nicht älter als 14 Tage ab Ausstellungsdatum sein darf. Bei Überschreitung dieser Frist sollten Sie sich mit Ihrem Arzt in Verbindung setzen, dass der Ihnen ggf. eine neue Verordnung schreibt.

Patienten, die älter als 18 Jahre sind, zahlen für jedes Rezept eine Zuzahlung, die vor Behandlungsbeginn bei uns zu entrichten ist.

Die Behandlungsfrequenz und -Dauer, die durch den Arzt im Rezept eingetragen worden ist, muss unbedingt eingehalten werden.

Die Berufsgenossenschaft als Träger arbeitet mit dem behandelnden Arzt zusammen und bewilligt nach der Beantragung durch den Versicherten oder der Verordnung durch den Arzt. Bitte bringen Sie unbedingt die Verordnung des Arztes zu uns mit.

Damit die Kosten auch wirklich von der Berufsgenossenschaft übernommen werden, sollte vor der Behandlung eine schriftliche Bewilligung des Kostenträgers eingeholt werden.

Privatversicherte schließen mit uns aufgrund der ärztlichen Verordnung einen Behandlungsvertrag und erhalten wie Selbstzahler von uns eine Rechnung, die innerhalb angegebenen Frist an uns gezahlt werden muss. Der Behandlungsvertrag besteht zwischen dem Privatpatienten und uns als Leistungserbringer. Da es für Privatversicherte keine Gebührenordnung gibt, sollte mit der PKV abgeklärt werden, ob und wie sie leistet. Nachdem sie die Rechnung bei Ihrer PKV eingereicht haben, erhalten Sie von dort den Betrag wieder gutgeschrieben.

Barzahler erhalten von uns eine Rechnung, die bar oder ggf. über die üblichen Zahlungswege innerhalb der Frist der Rechnung an uns gezahlt werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass Physiotherapie, Krankengymnastik und einige andere medizinische Leistungen nur auf Verordnung und in Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt verabreicht werden dürfen.

Arbeitgeber, Freiberufler und Selbstständige senken mit Massagen etc. Ihren und den Krankenstand ihrer Mitarbeiter signifikant und:

Vorsorgeaufwendungen lassen sich steuerlich geltend machen; sie sind eine sinnvolle Investition pro betrieblicher Leistungsfähigkeit!

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei z.B. Massagen am Arbeitsplatz etc. keine Mengenrabatte etc. gegeben werden können, weil unsere Preise bereits sehr knapp kalkuliert sind.

Bei Hausbesuchen oder Besuchen in Betrieben fallen zusätzliche Fahrtkosten an, die Sie am besten im Vorfeld mit uns abklären.


Termine sollten unbedingt eingehalte werden. Wenn Sie zu spät kommen, verkürzt sich dadurch Ihre Behandlungsdauer. Wir könnten sonst keine zuverlässige Terminplanung für die nachfolgenden Behandlungstermine gestalten.

Sollten Sie einen bereits abgemachten Termin aus einem wichtigen Grund absagen müssen, geben Sie uns bitte eine Chance, dass wir den Termin anderweitig vergeben können und denken Sie bitte an eine frühstmöglich Absage spätestens bis 24 Stunden vor dem Termin. Bei späteren Absagen und wenn wir die Terminlücke nicht füllen können, müssen wir Ihnen den vollen Satz berechnen, der dafür durch die Kasse oder Sie selbst an uns gezahlt worden wäre.